Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz

    • Gesicherter Eingang

    • Schlüssellösung

    • Empfang

    • Besucherregelung

    • Vergabe von Passwörtern

    • Konzept für Benutzerrechte

    • Protokollierung der Benutzung

    • Stichprobenartige Kontrolle der Protokollierung

    • Festlegung und Kontrolle der Zugriffsbefugnisse nach Art der Daten und nach Befugnis

    • Automatisches Log-off

    • Nutzersperrung nach Dienstschluss, damit ein Log-in nicht mehr möglich ist

    • Maßnahmen der Weitergabekontrolle:

    • Eindeutige Kennzeichnung von Datenträgern

    • Löschung des Datenträgers vor Austausch

    • Vernichtung per Reißwolf (Sicherheitsstufe 3 nach DIN 32757)

    • Archivierung und Katalogisierung der Datenträger

    • Verbot Verwendung privater Datenträger

    • Datenerfassungsanweisung

    • Sammlung der Erfassungsbelege

    • Aufzeichnung über die Datenerfassungskräfte

    • Sorgfältige Auswahl von Auftragnehmern

    • Schriftlicher Vertrag nach §11 Abs. 2 BDSG

    • Verpflichtung des Personals nach §5 BDSG Datengeheimnis

    • Kontrollen des Auftragnehmers

    • Löschung von Restdaten

    • Laufende, verhältnismäßige Datensicherungen

    • Keine Verwendung von Originaldaten für Testzwecke

    • Datenübergabe nur gegen Quittung

    • Trennung der Datensätze durch Speicherung in getrennten Strukturen

    • Vergabe von Zugriffsberechtigungen

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